Firmenverzeichnis 2026 · Neueintragungen
green leaders by bcth gGmbH
GmbH · 10117 Berlin · HRB 286117 B
- aktiv
- Eintragung 14.04.2026
- WZ 85.59 Sonstiger Unterricht a. n. g.
Unternehmensgegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Fokus auf Energie- und Verkehrswende, Umweltpolitik, grüner Wirtschaft, "Clean Technologies", CO2-Vermeidung, Klimaschutz, Potentialen der erneuerbaren Energien, Resilienz und Versorgungssicherheit, Ressourcen- und Materialverfügbarkeit, Kreislaufwirtschaft, Sharing Economy, Digitalisierung und Plattformen, nachhaltigen Finanzen, fairen Arbeitswelten, zur gesellschaftlichen Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft auf regionaler und globaler Ebene im allgemeinen; b) die Förderung von Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, inklusive eines Wandels zu 100% erneuerbare Energien auf regionaler und globaler Ebene, eines effektiven Klimaschutzes und einer "geschlossenen" Kreislaufwirtschaft; c) die Förderung der öffentlichen Gesundheit mit Fokus auf gesundheits-fördernden Rahmenbedingungen sowie dem Zusammenhang zwischen Umwelt und Gesundheit, für gesunde und nachhaltige Lebensbedingungen und Lebensweisen; d) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements mit dem Ziel, das Wissen zu den in § 2 Abs. 1 Buchst. a bis c genannten Zielen und Zwecken zu vermehren und darüber aufzuklären und Maßnahmen zur Verbesserung dieser Ziele und Zwecke zu entwickeln; e) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit Fokus auf Energie-, Umwelt , Klima- und Gesundheitsprojekten; f) das Einwerben von Spenden, Schenkungen, Zuwendungen und öffentlichen Fördermitteln etc. (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geldleistungen oder Sachleistungen - zur finanziellen Förderung der gemeinnützigen Projekte wie in § 2 Abs. 1 Buchst. a bis e beschrieben. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Initiierung oder Durchführung von Forschungsvorhaben und Erarbeitung von wissenschaftlichen Studien, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kommunikativen Analysen, Strategien und Handlungsempfehlungen sowie deren zeitnaher Veröffentlichung zur Realisierung der in § 2 Abs. 1 Buchst. a bis e genannten Zielen und Zwecken der Gesellschaft; b) die Initiierung und das Erarbeiten von Stellungnahmen, Strategien und Handlungsempfehlungen für Regierungen, Parlamenten, sonstigen politischen Entscheidungsträgern und Institutionen sowie die Information und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit mit dem Ziel, den aktuellen Stand des Wissens, Wissenschaft und Forschung aufzubereiten, Wissenslücken zu schließen und bestehende Erkenntnisse in ausgewogener Weise darzustellen und zu veröffentlichen für die in § 2 Abs. 1 Buchst. a bis e genannten Zielen und Zwecken der Gesellschaft.; c) die Information und unentgeltliche bzw. durch öffentliche oder gemeinnütze Mitteln oder durch Zuwendungen finanzierte kostendeckende Beratung von Regierungen, Parlamenten, sonstigen politischen Entscheidungsträgern und Institutionen sowie die Information und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit zur Realisierung der in § 2 Abs. 1 Buchst. a bis e genannten Zielen und Zwecken der Gesellschaft sowie zur Kommunikation und Information der in § 2 Abs. 2 Buchst. a bis b genannten Forschungsergebnissen, Analysen, Strategien und Handlungsempfehlungen; d) die Unterstützung, Initiierung oder Durchführung von öffentlichen Kampagnen, Initiativen oder konkreten Projekten für die Allgemeinheit (z. B. zur Reduzierung von Treibhausgasen in Städten etc.), inklusive Exkursionen oder Forschungsaufenthalten mit dem Ziel der Wissensgenerierung und des Wissenstransfers (z.B. Best Practice Beispiele etc.), sowie Information und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit als auch Austausch und Vernetzung mit relevanten Akteuren sowie die Veröffentlichung der daraus gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse zur Realisierung der in § 2 Abs. 1 Buchst. a bis e genannten Zielen und Zwecken der Gesellschaft; e) die Organisation, Konzeption, Durchführung und Unterstützung von Konferenzen, Workshops, Netzwerkveranstaltungen etc., einschließlich virtueller Formate (z.B. Webinars etc.) sowie die Teilnahme an externen Veranstaltungen zum Austausch und zur Vernetzung von relevanten Akteuren sowie zur Kommunikation und Information der in § 2 Abs. 2 Buchst. a bis d genannten (Forschungs-)Ergebnissen, Erkenntnisse, Analysen, Strategien und Handlungsempfehlungen; f) Die Initiierung oder Durchführung von öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerben mit dem Ziel der Verleihung von Awards inklusive angemessener, zulässiger Preisgelder zur Förderung herausragender Innovationen im Bereich der in § 2 Abs. 1 Buchst. a bis c genannten Zielen und Zwecken der Gesellschaft sowie zur Kommunikation und Information gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. d um die Grundsätze nachhaltiger Innovationen in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe nachvollziehbarer und transparenter Kriterien. Die Ergebnisse inklusive Preisverleihung werden im Rahmen von selbst durchgeführten Veranstaltungen (z. B. Kongressen) präsentiert, die Basis für Dialog, Stakeholder-Diskussion und Erfahrungsaustausch bieten; g) die Unterstützung, Initiierung oder Durchführung von technischen Projekten oder Projekten zur Weiterbildung, um gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. e Zugang für die ärmsten Bevölkerungsschichten in Entwicklungsländern zu sauberer Energie und sauberem Wasser oder einer lokalen Kreislaufwirtschaft gewährleisten zu können, aber auch um gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. a bis c an konkreten Projekten eine nachhaltige Gesellschaft und Natur , Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu fördern; h) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den vorstehenden Zwecken dienlich erscheinen. 3. Zur Erreichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke kann die Gesellschaft auch Dienstleistungen von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO in Anspruch nehmen. Dies umfasst auch Dienstleistungen von Gesellschaftern oder anderen Angehörigen der Gesellschaft, z. B. für Geschäftsleitung (inklusive Verwaltung, Projektleitung, etc.), soweit diese zu markt-üblichen Konditionen im Sinne des § 3 Abs. 2 erbracht werden.